Hauptinhalt
Topinformationen
Voraussetzungen zum Erlangen der Schlüsselqualifikation
Damit die Ringvorlesung als Schlüsselqualifikation für das juristische Studium zählt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Anwesenheit an mindestens 8 Vorträgen
Teilnahme an einem Workshop (Diese werden nur begleitend zur Ringvorlesung angeboten und sind für die Anerkennung der Veranstaltung als Schlüsselqualifikation nach § 5a DRiG unabdingbar notwendig)